Der Krisenstab des Landkreises Nienburg hat die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 22. Februar verlängert und zum Teil ergänzt. Neben den bereits bestehenden Regelungen gilt ab Dienstag, 9. Februar, unter anderem: Die Erteilung von Sportunterricht ist untersagt, sofern er nicht für die Notengebung im Abitur notwendig ist. Neu ist ebenfalls: Alle Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die stationär im Klinikum Nienburg oder einem anderen Krankenhaus außerhalb des Landkreises Nienburg behandelt und bis einschließlich 22. Februar entlassen werden, haben sich nach ihrem Aufenthalt für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Zwingend notwendige Versorgung und Pflege darf durchgeführt werden, wobei die Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken sind. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten, insbesondere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gleiches gilt für Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die bis einschließlich 22. Februar aus einer Rehabilitationseinrichtung entlassen werden. Die Quarantäne gilt auch für Personen, die sich in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung befinden und in dieser zum Zeitpunkt ihrer Entlassung wegen einer Corona-Infektion eine Quarantänemaßnahme angeordnet ist. Weiterhin gilt: Das Besuchsrecht für alle Alten- und Pflegeheime im Landkreis Nienburg ist weiterhin eingeschränkt. Seit dem 26. Januar dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeinrichtungen nur noch von einer festen Bezugsperson Besuch empfangen. Einrichtungen mit einem aktuellen Infektionsgeschehen dürfen laut aktueller Corona-Verordnung insgesamt nicht betreten werden. Die Einrichtungen werden zudem verpflichtet, ihre Bewohnerinnen und Bewohner wahlweise drei mal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder zwei mal wöchentlich mit einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu
untersuchen. Davon verspricht sich die Kreisverwaltung, Infektionen schneller erkennen und die Infektionswege besser unterbrechen zu können. Für alle Schulen, an denen zurzeit nach dem sogenannten Szenario B (Wechselmodell) unterrichtet wird – also an Grundschulen, Förderschulen Geistige Entwicklung sowie in Abiturjahrgängen und Abschlussklassen – ordnet der Landkreis Nienburg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz an. Die Regelung gilt auch für die Notbetreuung. Die Maskenpflicht besteht auch für die kommenden zwei Wochen in der gesamten „Langen Straße“ während der Marktzeiten, also auch hinter den Marktständen und sie gilt ebenfalls für die Marktbeschicker. Eine Beschränkung des Bewegungsradius oder eine Ausgangssperre sind zunächst weiterhin nicht geplant. Die genannten Reglungen erlässt der Landkreis per Allgemeinverfügung, die am 9. Februar 2021 in Kraft tritt.